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BMF ändert Besteuerung der Erzeugung von Biogas


Seit Jahresbeginn unterliegt die Lieferung von Biogas der Regelbesteuerung. Vor dem 1. Januar wurde die Biogasgewinnung in Anlehnung an die ertragssteuerliche Beurteilung noch als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb beurteilt und unterlag der Durchschnittssatzbesteuerung. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Steuern ist ein Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 27. Oktober 2010 Anlass für die Änderung zum Jahresbeginn.

In dem Schreiben unterbleibt die ertragssteuerliche Sichtweise nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG). Stattdessen legt das Ministerium den Begriff des Nebenbetriebs allein nach der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) aus, wodurch das erzeugte Biogas seinen landwirtschaftlichen Charakter verliert. Bislang zählte nur der Verkauf des aus Biogas erzeugten Stroms nicht als Umsatz im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs.