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Bundesrat pocht auf Vereinfachung der energetischen Vorgaben für Immobilien


Die Neuregelung der energetischen Vorgaben für Gebäude ist ein Sammelsurium verschiedenster Anforderungen – sehr zum Missfallen des Bundesrates. Die Länderkammer fordert daher eine Vereinfachung der Regelungen. Die Regierung hält dagegen: Die unterschiedlichen Anforderungen seien notwendig und von der EU gefordert.

Der Bundesrat möchte Vereinfachungen bei den Vorgaben zur energetischen Sanierung. Foto: dena 

Der Bundesrat hat eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der energetischen Vorgaben bei Immobilien gefordert und wendet sich damit gegen den bisherigen Vorschlag der Bundesregierung zur Novellierung der Anforderungen für Gebäude. Ausschlaggebend für die Meinungsverschiedenheit von Bundesrat und Bundesregierung ist ein Gesetzesentwurf zu einer EU-Richtlinie, die einen 18-prozentigen Anteil erneuerbarer Energien an der gesammten Energieerzeugung in Deutschland bis zum Jahr 2020 vorsieht.

Die Energievorgaben sind für den Bundesrat „unüberschaubar“

Hauptsächlich geht es dem Bundesrat darum, dass die Energiepolitik für Immobilien wieder einfacher und einheitlicher wird. Der Länderkammer ist die Vielzahl der Regelungen bei Gebäuden des Bundes, der Länder, Kommunen und privater Bauherren ein Dorn im Auge. Die geforderten Änderungen würden sich laut Bundesrat mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung für das Jahr 2012 vereinbaren lassen. Die Vorstellungen der Bundesregierung sieht der Bundesrat eher als Förderung der Bürokratie und seien damit „kontraproduktiv“.

Bundesregierung sieht möglichen Verstoß gegen die EU-Richtlinien

Die Bundesregierung hat die Initiative des Bundesrates unterdessen zurückgewiesen, da die geforderten Vereinfachungen ihrer Ansicht nach nicht „förderlich“ seien. So hätten öffentliche Gebäude eine Vorbildfunktion und benötigen deshalb andere und strengere Richtlinien. Es gäbe einen Unterschied bei den energetischen Vorgaben für z.B. private Gebäude und öffentliche Gebäude, der zu beachten sei. Insbesondere befürchtet die Regierung einen Verstoß gegen EU-Richtlinien, würden die vom Bundesrat gewünschten Vereinbarungen umgesetzt.

Deutschland muss die Herkunft des Stroms nachweisen

Bis zum Jahr 2020 ist Deutschland verpflichtet, die EU-Richtlinien zu erfüllen. Ob dann tatsächlich 18 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen stammt, wird Deutschland mit einem elektronischen Register nachweisen müssen. Die Bundesregierung strebt momentan an, die existierende Erneuerbare- Energie-Gesetz (EEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz nach den Vorgaben der EU zu ändern.
Quelle:  http://news.immobilo.de/2011/01/06/3143-bundesrat-pocht-auf-vereinfachung-der-energetischen-vorgaben-fuer-immobilien/

Union bremst Biogas-Boom


Die Solarbranche hat es schon hinter sich: Weil der starke Zuwachs bei Solaranlagen mittlerweile auf den Strompreis durchschlägt, zog die Bundesregierung unter Federführung von Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) in diesem Sommer die Notbremse. Um bis zu 16 Prozent wurden die Vergütungen gekürzt, die bislang für die Einspeisung von Solarstrom gewährt wurden – obwohl den Anlagebetreibern im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) höhere Sätze garantiert worden waren.

Jetzt steht den Betreibern von Biogasanlagen möglicherweise ein ähnliches Schicksal ins Haus. „Die Förderung von Biomasse läuft aus dem Ruder“, sagte der Vize-Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Michael Fuchs (CDU) am Wochenende der „Financial Times Deutschland“. „Deshalb müssen wir im nächsten Jahr die Fördersätze stärker kürzen als bislang geplant“, so Fuchs. Auf dem Kieker hat er Biogasanlagen, in denen aus nachwachsenden Rohstoffen Methan gewonnen wird, mit dem Turbinen angetrieben werden und Strom erzeugt wird. Neben den Auswirkungen auf den Strompreis müsse berücksichtigt werden, dass der Anbau von Energiepflanzen Getreideanbau verdränge und deshalb die Lebensmittelpreise steigen könnten, warnte Fuchs.

In der Pressestelle der Unionsfraktion hieß es, die Meinung von Fuchs sei nicht mit der Fraktion abgestimmt. Man wolle erst den Erfahrungsbericht des Bundesumweltministers abwarten. Dass man bei der Finanzierung von erneuerbaren Energien aber Handlungsbedarf sieht, wird dort nicht bestritten.

Manfred Gegner, Chef der Landesgruppe Berlin-Brandenburg im Fachverband Biogas, hält das für einen Generalangriff auf seine Branche. „Wenn man die erneuerbaren Energien tot machen will, dann am besten so“, sagt der Unternehmensberater aus Nauen (Havelland). Diese Politik stärke die Monopole der großen Energieerzeuger. „Biogas hat nur einen Anteil von 1,5 Prozent an der Stromerzeugung“. Für die Bauern in Brandenburg biete Energieerzeugung angesichts sinkender Subventionen für herkömmliche Landwirtschaft eine Perspektive, so Gegner.

Nach Einschätzung von Hans-Josef Fell, energiepolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, träfe eine Kürzung die Biogas-Branche schlimmer als die Solarenergie. Sie müsse hohe Kosten für die Rohstoffe vom Acker verkraften. Grundsätzlich sieht aber auch Fell Reformbedarf: So sollte Bioenergie nicht als Konkurrenz, sondern als Ergänzung eingesetzt werden: Die Anlagen könnten Strom ins Netz einspeisen, wenn nicht genügend Wind wehe oder keine Sonne scheine.

In Brandenburg gehen Reformüberlegungen in eine andere Richtung. Derzeit begünstigten die Förderrichtlinien den Anbau von Mais und anderen Energiepflanzen, sagt Günter Hälsig, Abteilungsleiter im Umweltministerium. „Dagegen ist die Gülle ein weitgehend unterschätzter Energieträger“. Durch Anpassung der Fördersätze ließe sich das ändern.

Quelle:  http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11967594/485072/Bundestags-Fraktionsvize-will-Subventionen-kuerzen-Betreiber-verunsichert-Union.html