Bundesrat pocht auf Vereinfachung der energetischen Vorgaben für Immobilien

Die Neuregelung der energetischen Vorgaben für Gebäude ist ein Sammelsurium verschiedenster Anforderungen – sehr zum Missfallen des Bundesrates. Die Länderkammer fordert daher eine Vereinfachung der Regelungen. Die Regierung hält dagegen: Die unterschiedlichen Anforderungen seien notwendig und von der EU gefordert.

Der Bundesrat möchte Vereinfachungen bei den Vorgaben zur energetischen Sanierung. Foto: dena 

Der Bundesrat hat eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der energetischen Vorgaben bei Immobilien gefordert und wendet sich damit gegen den bisherigen Vorschlag der Bundesregierung zur Novellierung der Anforderungen für Gebäude. Ausschlaggebend für die Meinungsverschiedenheit von Bundesrat und Bundesregierung ist ein Gesetzesentwurf zu einer EU-Richtlinie, die einen 18-prozentigen Anteil erneuerbarer Energien an der gesammten Energieerzeugung in Deutschland bis zum Jahr 2020 vorsieht.

Die Energievorgaben sind für den Bundesrat „unüberschaubar“

Hauptsächlich geht es dem Bundesrat darum, dass die Energiepolitik für Immobilien wieder einfacher und einheitlicher wird. Der Länderkammer ist die Vielzahl der Regelungen bei Gebäuden des Bundes, der Länder, Kommunen und privater Bauherren ein Dorn im Auge. Die geforderten Änderungen würden sich laut Bundesrat mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung für das Jahr 2012 vereinbaren lassen. Die Vorstellungen der Bundesregierung sieht der Bundesrat eher als Förderung der Bürokratie und seien damit „kontraproduktiv“.

Bundesregierung sieht möglichen Verstoß gegen die EU-Richtlinien

Die Bundesregierung hat die Initiative des Bundesrates unterdessen zurückgewiesen, da die geforderten Vereinfachungen ihrer Ansicht nach nicht „förderlich“ seien. So hätten öffentliche Gebäude eine Vorbildfunktion und benötigen deshalb andere und strengere Richtlinien. Es gäbe einen Unterschied bei den energetischen Vorgaben für z.B. private Gebäude und öffentliche Gebäude, der zu beachten sei. Insbesondere befürchtet die Regierung einen Verstoß gegen EU-Richtlinien, würden die vom Bundesrat gewünschten Vereinbarungen umgesetzt.

Deutschland muss die Herkunft des Stroms nachweisen

Bis zum Jahr 2020 ist Deutschland verpflichtet, die EU-Richtlinien zu erfüllen. Ob dann tatsächlich 18 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen stammt, wird Deutschland mit einem elektronischen Register nachweisen müssen. Die Bundesregierung strebt momentan an, die existierende Erneuerbare- Energie-Gesetz (EEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz nach den Vorgaben der EU zu ändern.
Quelle:  http://news.immobilo.de/2011/01/06/3143-bundesrat-pocht-auf-vereinfachung-der-energetischen-vorgaben-fuer-immobilien/

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